Klingelton Widerrufsrecht

Der Vertrieb der Klingeltöne auf Abonnementbasis erfolgt per Werbespot, in den der "bekloppte Frosch" oder "Sweety" die Hauptrolle spielen. Das lockt zumeist minderjährige Kunden, die von ihren dabei entstehenden monatlichen Verpflichtungen keinerlei Ahnung haben.
Zwar räumen die beiden großen Anbieter ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein, welches aber in deren AGB stark eingeschränkt wird. So entfällt es zum Beispiel, wenn der Kunde ein Monatspaket beauftragt hat oder "der Vertragsgegenstand (!) nicht zur Rücksendung geeignet ist - darunter fallen dann Downloads von Klingeltönen, Logos oder Spielen ebenso wie Informationsempfang per SMS (Zed-AGB). Letztendlich läuft es darauf hinaus, dass ein Widerruf unmöglich ist.

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